Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln spätestens angemeldet werden
nach Kenntnis des Schadens bis zum 1. Oktober.
sofort nach Kenntnisnahme des Schadens.
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.
bis zu vier Wochen nach Kenntnisnahme des Schadens.