Dies ist ohne Einschränkung möglich.
Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Obersten Naturschutzbehörde zulässig.
Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.
Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.