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In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?
A
Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.
B
Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.
C
Ein angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.
D
Eine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.