In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?

A

Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.

B

Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.

C

Ein angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.

D

Eine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.

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