In welchen Fällen handelt es sich um ersatzpflichtigen Jagdschaden?
Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Feldern mit reifender Halm- oder Samenfrucht entstehen.
Bei Schäden, welche während der Ausübung der Treibjagd auf Tabakfeldern entstehen.
Ein angeschweißter Keiler zerstört durch Anfliehen einen Weidezaun.
Eine Rotte Schwarzwild bricht auf einem frisch eingesäten Maisacker.