Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Hasenjagd im Feld veranstalten, an der außer ihm noch drei weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.

A

Dies ist verboten, da es sich hierbei um eine Gesellschaftsjagd handelt und diese sonntags verboten ist.

B

Dies ist verboten, weil es sich hierbei um eine Treibjagd handelt und diese sonntags verboten ist.

C

Dies ist erlaubt, da es sich hierbei nicht um eine Treibjagd handelt und nur diese sonntags verboten ist.

D

Dies ist erlaubt, weil es sich hierbei sowohl um eine Treib- als auch um eine Gesellschaftsjagd handelt.