Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Hasenjagd im Feld veranstalten, an der außer ihm noch drei weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.
Dies ist verboten, da es sich hierbei um eine Gesellschaftsjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
Dies ist verboten, weil es sich hierbei um eine Treibjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
Dies ist erlaubt, da es sich hierbei nicht um eine Treibjagd handelt und nur diese sonntags verboten ist.
Dies ist erlaubt, weil es sich hierbei sowohl um eine Treib- als auch um eine Gesellschaftsjagd handelt.