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Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Hasenjagd im Feld veranstalten, an der außer ihm noch drei weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.
A
Dies ist verboten, da es sich hierbei um eine Gesellschaftsjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
B
Dies ist verboten, weil es sich hierbei um eine Treibjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
C
Dies ist erlaubt, da es sich hierbei nicht um eine Treibjagd handelt und nur diese sonntags verboten ist.
D
Dies ist erlaubt, weil es sich hierbei sowohl um eine Treib- als auch um eine Gesellschaftsjagd handelt.