Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?

A

Weizenfeld

B

Kartoffelacker

C

Forstkultur mit Hauptbaumarten

D

Baumschule