Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden

A

unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.

B

jeweils bis zum 1.5. oder 31.10.

C

innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.

D

jährlich bis zum 15.5.