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Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden
A
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.
B
jeweils bis zum 1.5. oder 31.10.
C
innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.
D
jährlich bis zum 15.5.