Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.

A

Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.

B

Der Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.

C

Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.

D

Der Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.