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Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.
A
Er darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.
B
Der Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.
C
Der Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.
D
Der Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.