In Ihrem Revier wird ein Biber überfahren, dürfen Sie sich ihn aneignen und verkaufen?
Ja, ich darf ihn mir aneignen und verkaufen.
Ja, ich darf ihn mir aneignen, aber nicht verkaufen.
Nein, ich darf ihn mir weder aneignen noch verkaufen.
Ja, aber erst nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde.