Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?

A

Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.

B

Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.

C

Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde.

D

Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.