Welche Straftatbestände sind im JWMG festgelegt?
Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.
Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
Vorsätzlicher Abschuss von Wild, für das keine Jagdzeit festgesetzt wurde.
Vorsätzlicher Abschuss von Elterntieren, die noch zur Aufzucht der Jungen erforderlich sind.