Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.
Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.
Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.
Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.