Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.

A

Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

B

Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.

C

Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.

D

Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.