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Ein befreundeter Bauunternehmer bietet Ihnen an, durch Aufbringen von Humus und Einsaat mit einer Wildackermischung in einer Wacholderheide eine attraktive Äsungsfläche zu schaffen.
A
Ohne Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde ist das ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.
B
Wenn die zuständige Gemeinde zustimmt, ist die Anlage zulässig.
C
Sie müssen den zuständigen Naturschutzwart von dem Vorhaben informieren.
D
Da es sich um eine Revierverbesserungsmaßnahme handelt, ist keine Genehmigung erforderlich.