Was bestimmt die Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes?
Tier- und Pflanzenarten, die streng geschützt sind (vom Aussterben bedroht), werden besonders hervorgehoben.
Alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
Alle in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten.
Tier- und Pflanzenarten, welche unter den "besonderen Schutz" des Naturschutzrechts fallen.