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Was bestimmt die Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes?
A
Tier- und Pflanzenarten, die streng geschützt sind (vom Aussterben bedroht), werden besonders hervorgehoben.
B
Alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen.
C
Alle in Deutschland vorkommenden Pflanzenarten.
D
Tier- und Pflanzenarten, welche unter den "besonderen Schutz" des Naturschutzrechts fallen.