Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?

A

Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde.

B

Dem Landratsamt, um es ordnungsgemäß zu beseitigen.

C

Dem Straßenbaulastträger.

D

Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier sich die Gemeindeverwaltung befindet, bei der das Reh abgegeben wurde.

E

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat.

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