Wem steht das Aneignungsrecht an einem überfahrenen Reh zu?
Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde.
Dem Landratsamt, um es ordnungsgemäß zu beseitigen.
Dem Straßenbaulastträger.
Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier sich die Gemeindeverwaltung befindet, bei der das Reh abgegeben wurde.
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat.