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Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?
A
Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
B
Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
C
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
D
Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.