Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?

A

Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

B

Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.

C

Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.

D

Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.

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