Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?
Personen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.
Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
Personen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
Personen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.