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Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Wildkaninchen aussetzen.
A
Dies ist ohne Einschränkung möglich.
B
Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
Das ist eine Besonderheit vom Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Baden-Württemberg.
Im Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wildkaninchen streng verboten und gilt auch für die meisten anderen Bundesländer.
C
Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.
D
Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.