Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Wildkaninchen aussetzen.
Dies ist ohne Einschränkung möglich.
Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.
Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.