Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Wildkaninchen aussetzen.
Dies ist ohne Einschränkung möglich.
Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.
Das ist eine Besonderheit vom Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Baden-Württemberg.
Im Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wildkaninchen streng verboten und gilt auch für die meisten anderen Bundesländer.
Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.
Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.