Ein Jagdpächter möchte in seinem Revier Wildkaninchen aussetzen.

A

Dies ist ohne Einschränkung möglich.

B

Dies ist nur mit Genehmigung der Obersten Jagdbehörde zulässig.

Das ist eine Besonderheit vom Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Baden-Württemberg.

Im Bundesjagdgesetz ist das Aussetzen von Wildkaninchen streng verboten und gilt auch für die meisten anderen Bundesländer.

C

Dies ist nur mit Genehmigung der Unteren Jagdbehörde zulässig.

D

Dies ist grundsätzlich verboten. Behördliche Genehmigungen sind ausgeschlossen.