Die Futtermenge, die in Baden-Württemberg je Kirrung zulässig ist, ist gesetzlich geregelt. Welche Aussagen sind richtig?
Für alles Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 10 Liter ausgebracht werden.
Für Schwarzwild dürfen nicht mehr als 1 Liter je Kirrung vorhanden sein.
Für Schwarzwild dürfen bis zu 10 Liter je Kirrung ausgebracht werden.
Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 10 Liter ausgebracht werden.
Für wiederkäuendes Schalenwild dürfen je Kirrung bis zu 3 Liter ausgebracht werden.