Wer darf sich Abwurfstangen aneignen?

Erklärung:

Das Recht sich Wild anzueignen ist ein Teil des Jagdrechts und liegt grundsätzlich beim Grundeigentümer. In einem Jagdbezirk wird das Aneignungsrecht auf den Jagdausübungsberechtigten übertragen. Wenn es sich nicht um einen Jagdbezirk handelt, hat der Grundeigentümer das Aneignungsrecht.

A

Jedermann.

B

Der Grundstückseigentümer.

C

Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk zur Jagdausübung berechtigt ist.

D

Derjenige, der in dem betreffenden Jagdbezirk einen Jagderlaubnisschein besitzt.

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