Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem JWMG verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen Stellen kann der Autofahrer dies anzeigen?

A

Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.

B

Bei der Versicherung.

C

Bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft.

D

Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle.

E

Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.