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Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem JWMG verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen Stellen kann der Autofahrer dies anzeigen?
A
Bei dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten.
B
Bei der Versicherung.
C
Bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft.
D
Bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle.
E
Bei der Gemeindebehörde innerhalb deren Gemarkung die Straße liegt.