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Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?
A
Abnormes Verhalten
B
Missbildung des Gehörnes
C
Zeckenbefall
Welcher Befund ist zwingend als bedenkliches Merkmal in Bezug auf Wildbrethygienevorschriften anzusehen?
Abnormes Verhalten
Missbildung des Gehörnes
Zeckenbefall