Ein wildernder Hund reißt vor Ihren Augen einen kapitalen Rehbock, der bei Ihrem Eintreffen zwar verendet aber noch warm ist. Was ist erlaubt?
Den Rehbock an eine befreundete Familie zu verschenken.
Den Rehbock an eine Metzgerei zu verkaufen.
Den Rehbock nach einer Fleischuntersuchung durch eine kundige Person an eine Gaststätte zu verkaufen.
Die Trophäe präparieren zu lassen.
Den Rehbock über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.