Welche Aussagen über die Wildbrethygiene sind richtig?
Fallwild ist stets genussuntauglich.
Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.
Nach dem Erlegen ist alles Wild alsbald auf eine Innentemperatur von 10°C abzukühlen.
Erlegtes Wild, das an den Wildgroßhandel abgegeben wird, unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen EU-Betrieb.
Fallwild ist nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich.