Welche Aussagen über die Wildbrethygiene sind richtig?

A

Fallwild ist stets genussuntauglich.

B

Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.

C

Nach dem Erlegen ist alles Wild alsbald auf eine Innentemperatur von 10°C abzukühlen.

D

Erlegtes Wild, das an den Wildgroßhandel abgegeben wird, unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen EU-Betrieb.

E

Fallwild ist nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich.