Welche Aussagen über die Wildbrethygiene sind richtig?
Fallwild ist stets genussuntauglich.
Erlegtes Wild ist unverzüglich aufzubrechen und auszuweiden.
Erlegtes Wild, das an den Wildgroßhandel abgegeben wird, unterliegt stets der amtlichen Fleischuntersuchung im zugelassenen EU-Betrieb.
Fallwild ist nach amtlicher Fleischuntersuchung genusstauglich.