Darf ein Dachskern, der keine bedenklichen Merkmale aufweist, in jedem Fall vom Menschen verzehrt werden?
Er darf nur in geräuchertem Zustand verzehrt werden.
Er darf ohne Einschränkung sofort verzehrt werden.
Er darf in keinem Fall verzehrt werden.
Er darf nur nach durchgeführter Trichinenuntersuchung mit anschließender Freigabe verzehrt werden.