Welche nachgenannten Aussagen sind richtig?
Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden
Die „Dual-Use“-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt
Nachtsichtvorsatzgeräte sind „Kriegsgeräte“
Ein Nachtsichtgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken z. B. mit einem Fernglas verbunden werden
Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes