Welche nachgenannten Aussagen sind richtig?
Die „Dual-Use“-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt
„Dual Use“ bedeutet, dass das Nachtsichtgerät sowohl alleine als auch als Vorsatzgerät genutzt werden kann.
Nachtsichtvorsatzgeräte sind „Kriegsgeräte“
Ein Nachtsichtgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken z. B. mit einem Fernglas verbunden werden
Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes
Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden