Welche nachgenannten Aussagen sind richtig?

A

Die „Dual-Use“-Eigenschaft eines Nachtsichtgerätes wird durch einen BKA-Feststellungsbescheid bescheinigt

„Dual Use“ bedeutet, dass das Nachtsichtgerät sowohl alleine als auch als Vorsatzgerät genutzt werden kann.

B

Nachtsichtvorsatzgeräte sind „Kriegsgeräte“

C

Ein Nachtsichtgerät kann jederzeit von jedem zu Beobachtungszwecken z. B. mit einem Fernglas verbunden werden

D

Wenn ein Nachtzielgerät keine integrierte Montagevorrichtung aufweist, ist es kein verbotener Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes

E

Das Nachtsichtvorsatzgerät muss in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-I aufbewahrt werden