Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition?
Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen
Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden
Kurzwaffenmunition ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verwahren