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Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition?
A
In einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN
B
Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden
C
In einem Waffenschrank der Klasse 1 gemäß DIN
D
Kurzwaffenmunition ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verwahren
E
Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen