Welche Vorschriften gelten für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition?
In einem Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden
Waffen dürfen nur ungeladen aufbewahrt werden
In einem Waffenschrank der Klasse 1 gemäß DIN/ EN 1143-1 dürfen Waffen auch geladen aufbewahrt werden
Kurzwaffenmunition ist mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 zu verwahren
Munition ist mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss unterzubringen