Welche Maßnahme bietet sich bei einer kurzfristigen Lagerung der Waffe auf Reisen oder während des Schüsseltreibens an?
Die Waffe kann vorübergehend dem Gastwirt zur Aufbewahrung überlassen werden
Die Waffe wird am Besten in einem Kraftfahrzeug mit Alarmanlage verwahrt
Ein wesentliches Teil der Waffe kann von der Waffe entfernt und erlaubnisfrei mitgeführt werden, um zumindest einen unmittelbaren Missbrauch der Waffe zu unterbinden