A
Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht
B
Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht
Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht
Sie haben vorsätzlich fremdes Jagdrecht verletzt und sich deshalb der Wilderei strafbar gemacht