Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?

A

Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete

B

Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden

C

In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert