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Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
A
Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
B
Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden
C
In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert