Welche der nachgenannten Aussagen zu Wildschutzgebieten sind richtig?
Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sind kraft Gesetzes Wildschutzgebiete
Wildschutzgebiete können durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde festgelegt werden
In Wildschutzgebieten kann durch Rechtsverordnung das Betreten von Flächen zeitweise verboten werden, soweit es der Schutzzweck erfordert