Welche Stücke dürfen bei Drückjagden auf Schwarzwild nicht geschossen werden?

Erklärung:

„In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ (§ 22 BJagdG )

A

Starke Keiler

B

Führende Bachen mit gestreiften Frischlingen

C

Frischlinge unter 10 kg

D

Starke, nicht führende Überläuferbachen