„Verboten ist …, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ (§ 19 BJagdG)
MerkeJagdwaffen mit Selbstladeverschlüssen dürfen mit maximal 3 Patronen geladen sein (2 im Magazin, 1 im Patronenlager).