„Verboten ist …, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen.“ ( § 19 BJagdG)
MerkeJagdwaffen mit Selbstladeverschlüssen dürfen mit maximal 3 Patronen geladen sein (2 im Magazin, 1 im Patronenlager).