Der Führer eines Kraftfahrzeugs hat ein Stück Schalenwild angefahren und offensichtlich schwer verletzt. Er ist nach dem Bayerischen Jagdgesetz verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Bei welchen der nachgenannten Stellen hat der Autofahrer (wahlweise) dies anzuzeigen?

Erklärung:

Der Wildunfall muss entweder dem Revierinhaber oder der Polizei gemeldet werden. Da meist keine Kontaktdaten zum Revierinhaber vorliegen, wird in der Praxis in der Regel die Polizei informiert. Diese nimmt dann Kontakt zum Revierinhaber auf. (Art. 57 BayJG (2) 12 b )

A

Straßenbauamt

B

Gemeindeverwaltung

C

Nächst erreichbare Polizeidienststelle

D

Untere Jagdbehörde

E

Jagdvorsteher

F

Revierinhaber