Bei der Bockjagd Anfang Mai kommt Ihnen im letzten Büchsenlicht ein ausgewachsener Fuchs. Dürfen Sie ihn erlegen?
Erklärung:
Die Frage zielt auf den Elterntierschutz ab. Beim Fuchs sind die Fähe und der Rüde an der Aufzucht der Welpen beteiligt. Da diese im April/Mai gewölft werden und erst nach etwa 4 Monaten selbstständig werden, gilt hier der Elterntierschutz.