Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
Ja
Der offene Knochenbruch ist ein bedenkliches Merkmal und verpflichtet zur amtlichen Fleischuntersuchung.
Nein