Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?

Erklärung:

Der offene Knochenbruch, der nichts mit der Erlegung zu tun hat, ist ein bedenkliches Merkmal und verpflichtet zur amtlichen Fleischuntersuchung.
Bricht sich der Rehbock in Folge des Schusses oder bei der Flucht den Lauf, ist es kein bedenkliches Merkmal.

A

Ja

B

Nein