Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal – mittags und abends – kontrolliert werden
Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen