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Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?
A
Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
B
Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist
C
Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal – mittags und abends – kontrolliert werden
D
Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen