Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig?

A

Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang

B

Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist

C

Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal – mittags und abends – kontrolliert werden

D

Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen