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Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?
A
Der Straßenbauverwaltung
D
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat
Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?
Der Straßenbauverwaltung
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat