Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?

A

Der Straßenbauverwaltung

B

Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde

C

Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde

D

Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat