Wem steht das Aneignungsrecht an einem auf einer Kreisstraße überfahrenen Reh zu?
Der Straßenbauverwaltung
Stets dem Revierinhaber, in dessen Revier die Polizeistation sich befindet, bei der das Reh abgegeben wurde
Dem Revierinhaber, durch dessen Revier die Straße führt, auf der das Reh überfahren wurde
Dem Kraftfahrer, der durch den Unfall erheblichen Schaden erlitten hat