Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten „deutlich zu hoch“ lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?

Erklärung:

„In Revieren, die in einer Hegegemeinschaft mit einer Bewertung der Verbissbelastung durch das letzte vor der Abschussplanung erstellte forstliche Gutachten als zu hoch liegen, kann über den festgesetzten oder bestätigten Abschuss nach oben bis zu 20 v.H., bei einer Bewertung als deutlich zu hoch bis zu 30 v.H. für das jeweilige Geschlecht und für die Kitze abgewichen werden; es ist jährlich mindestens ein Drittel des festgesetzten oder bestätigten Abschusses zu erfüllen.“

Siehe: AVBayJG § 16 (1) – Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung

A

Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der UJB.

B

Ja, ohne weiteres.

C

Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des Abschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.