Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten „deutlich zu hoch“ lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?
Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der UJB.
Ja, ohne weiteres.
Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des Abschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.