Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?

A

Ja

B

Nein

Der Uhu gehört zu den Eulen und unterliegt als Nachtgreifvogel dem Naturschutzrecht. Das Aneignungsrecht des Revierinhabers bezieht sich lediglich auf Wild.