Ein Revierinhaber findet in seinem Revier einen verendeten Uhu. Darf er ihn sich aneignen und für private Zwecke präparieren lassen?
Ja
Nein
Der Uhu gehört zu den Eulen und unterliegt als Nachtgreifvogel dem Naturschutzrecht. Das Aneignungsrecht des Revierinhabers bezieht sich lediglich auf Wild.