Welche Voraussetzungen müssen für die Abschussplanfreiheit bei Rehwild in Revieren vorliegen, für welche die Verbissbelastung in der ergänzenden Revierweisen Aussage zum letzten Forstlichen Gutachten nicht als günstig oder tragbar bewertet wurde?
Es muss auf Revierebene zwischen Jagdgenossenschaft und Jäger ein geeignetes Jagdkonzept vereinbart oder vom Eigenjagdberechtigten festgelegt werden mit dem Ziel, die Verbissbelastung zu verbessern
Verpachtete Reviere, deren Verbissbelastung im Forstlichen Gutachten auf Revierebene das zweite Mal nach Eintritt in die Abschussplanfreiheit als „zu hoch" oder „deutlich zu hoch" („rot") bewertet wurden, können nur dann abschussplanfrei bleiben, wenn Pächter und Verpächter einen geeigneten Abschussnachweis (z.B. körperlich oder digital) vereinbart haben
Der Rehwildabschuss muss mindestens verdoppelt werden