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Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die eingetragen werden?


„Die Eintragung in die Liste sind beim und sonstigen abschußplanpflichtigen innerhalb einer Woche, im übrigen vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.“ (Siehe: AVBayJG § 16 - Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung)