Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?
Bis zum 3. Tag nach der Erlegung
Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
Bis zum Ablauf des Monats, in dem die Rehgeiß erlegt wurde
Bis zum Ende des Jagdjahres