94 / 257
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?
„Die Eintragung in die Liste sind beim Schalenwild und sonstigen abschußplanpflichtigen Wild innerhalb einer Woche, im übrigen vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.“ (Siehe: AVBayJG § 16 - Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung)