Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?

Erklärung:

„Die Eintragung in die Liste sind beim Schalenwild und sonstigen abschußplanpflichtigen Wild innerhalb einer Woche, im übrigen vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.“ (Siehe: AVBayJG § 16 - Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung )

A

Bis zum 3. Tag nach der Erlegung

B

Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung

C

Bis zum Ablauf des Monats, in dem die Rehgeiß erlegt wurde

D

Bis zum Ende des Jagdjahres