Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erlegung einer Rehgeiß in die Streckenliste eingetragen werden?
„Die Eintragung in die Liste sind beim Schalenwild und sonstigen abschußplanpflichtigen Wild innerhalb einer Woche, im übrigen vor Ablauf des Jagdjahres vorzunehmen.“ (Siehe: AVBayJG § 16 - Abschußplanerfüllung, Überwachung, Streckenliste, statistische Nachweisung )
Bis zum 3. Tag nach der Erlegung
Bis zum Ablauf einer Woche nach der Erlegung
Bis zum Ablauf des Monats, in dem die Rehgeiß erlegt wurde
Bis zum Ende des Jagdjahres