Auf welchen der nachgenannten Flächen ist die Anlage von Wildäckern nicht zulässig?

Erklärung:

Magerrasen und Feuchtwiese gehören zu den geschützten Biotopen, welche durch das Naturschutzgesetz vor gefährdenden Eingriffen geschützt werden. Unter anderem ist die Anlage von Wildäckern nicht erlaubt.

Stillgelegte Ackerflächen hingegen eignen sich perfekt, um Wildäcker anzulegen, ohne im Konflikt mit der Landwirtschaft zu stehen.

A

Mehrjährig stillgelegte Ackerfläche

C

Feuchtwiese

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