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Im September wird ein von einem Jagdgast abends weidwund und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das dem verkaufen. Muss das einer Fleisch- untersuchung unterzogen werden?