Welche Körperteile müssen bei Vorliegen bedenklicher Merkmale für eine amtliche Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?
Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe
Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch
Eine Fleischprobe aus Zwerchfell und Bug von mindestens 100 g Fleisch