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Welche Körperteile müssen bei Vorliegen bedenklicher Merkmale für eine amtliche Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?
A
Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe
B
Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch
C
Eine Fleischprobe aus Zwerchfell und Bug von mindestens 100 g Fleisch