Welche Körperteile müssen bei Vorliegen bedenklicher Merkmale für eine amtliche Fleischuntersuchung bereitgehalten werden?

A

Der gesamte Wildkörper einschließlich roter Organe

B

Der gesamte Wildkörper ohne Aufbruch

C

Eine Fleischprobe aus Zwerchfell und Bug von mindestens 100 g Fleisch