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Welche der nachgenannten Aussagen zu gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne von Art. 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind richtig?
A
Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ökologisch besonders wertvoller Biotope führen können, sind unzulässig
B
Gesetzlich geschützte Biotope sind u. a. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Pfeifengraswiesen, Quellbereiche, Magerrasen und Heiden
C
Die Anlage von Wildäckern auf gesetzlich geschützten Biotopen ist zulässig