Welche der nachgenannten Aussagen zum Forstlichen Gutachten in Bayern sind richtig?
Aufgrund der festgestellten Verbisssituation wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Einwertung der Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften („tragbar“, „günstig“, „zu hoch“, „deutlich zu hoch“) vorgenommen
Das Forstliche Gutachten soll dazu beitragen, stabile und standortgemäße Wälder zu erhalten und zu schaffen
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung kann jederzeit auf Antrag der Hegegemeinschaft erstellt werden
Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist für die an der Aufstellung der Abschusspläne beteiligten (insbesondere Revierinhaber und Jagdvorstände) ein wertvolles Hilfsmittel