Welche der nachgenannten Aussagen zum Forstlichen Gutachten in Bayern sind richtig?

A

Aufgrund der festgestellten Verbisssituation wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Einwertung der Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften („tragbar“, „günstig“, „zu hoch“, „deutlich zu hoch“) vorgenommen

B

Das Forstliche Gutachten soll dazu beitragen, stabile und standortgemäße Wälder zu erhalten und zu schaffen

C

Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung kann jederzeit auf Antrag der Hegegemeinschaft erstellt werden

D

Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen

E

Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist für die an der Aufstellung der Abschusspläne beteiligten (insbesondere Revierinhaber und Jagdvorstände) ein wertvolles Hilfsmittel

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