Welche der nachgenannten Aussagen zu Wäldern, die nach den Kriterien des Programms für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen (PEFC) bewirtschaftet werden, sind richtig?

Erklärung:

Der Waldbesitzer wirkt durch gezielte Bejagung auf den Bestand ein. Diese Regelung sieht vor, dass der Waldbesitzer sich mit dem Revierpächter abspricht. Er kann auch selbst jagdlich wirken, sofern er in seinem Bestand das Jagdausübungsrecht hat. Das gilt auch bei Forstbetrieben wie den bayerischen Staatsforsten. Diese sind ebenfalls PEFC zertifiziert.

Hier wirken der Förster oder der Begeher jagdlich. Das Ziel der Bejagung ist der Schutz der Verjüngung und des Bestandes. Dabei wird der Wildbestand so angepasst, dass übermäßige Schäden vermieden werden.

A

PEFC-Zertifizierte Wälder dürfen jagdlich nicht genutzt werden

B

Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzung für naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse der biologischen Vielfalt. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkt der einzelne Waldbesitzer auf angepasste Wildbestände hin

C

PEFC-Zertifizierte Wälder sind grundsätzlich im Eigentum von Naturschutzorganisationen und verfügen über hohe Schalenwildbestände

D

Unter gebührender Berücksichtigung des Bewirtschaftungsziels sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Druck durch Tierpopulationen und Beweidung auf die Verjüngung und das Wachstum der Wälder sowie auf die biologische Vielfalt auszugleichen