Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?
Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden
Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden