A
Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden
B
Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
C
Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden