Welche der nachgenannten Aussagen zur „Roten Liste“ ist richtig?
Sie ist ein Nachweis der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten in den Naturschutzgebieten
Sie ist eine Auflistung der in ihrem Bestand gefährdeten Pflanzen- und Tierarten
Die in der Roten Liste aufgeführten Tierarten dürfen nicht bejagt werden