Welche rechtliche Voraussetzung gilt für das Betreiben einer Schwarzwildkirrung in Oberösterreich?
Die Kirrung ist erlaubt, muss jedoch bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Kirrung ist generell verboten, um die Bestandsdichte natürlich zu regulieren.
Für jede einzelne Kirrung muss eine schriftliche Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen.
Die Kirrung ist erlaubnisfrei gestattet, sofern ausschließlich heimisches Getreide verwendet wird.