Welche Voraussetzung muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Der Sammler braucht die schriftliche Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde.
Der Sammler muss außer der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch einen gültigen Jagdschein haben.
Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.