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Wer legt bei einer Ansitzdrückjagd fest, welches Wild erlegt werden darf?
A
Der Bürgermeister der Gemeinde.
B
Der Jagdgast entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit.
C
Der Jagdleiter auf Grundlage des Abschussplanes.
Wer legt bei einer Ansitzdrückjagd fest, welches Wild erlegt werden darf?
Der Bürgermeister der Gemeinde.
Der Jagdgast entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit.
Der Jagdleiter auf Grundlage des Abschussplanes.