Ein Deutscher hat in Dänemark die Jägerprüfung abgelegt und besitzt einen dänischen Jahresjagdschein. Er will in Deutschland jagen.
Er darf in Deutschland nur einen Ausländerjagdschein erhalten.
Er darf mit dem dänischen Jagdschein in Deutschland jagen.
Er muss die deutsche Jägerprüfung ablegen und einen deutschen Jagdschein erwerben.