Was ist ein "Gemeinschaftlicher Jagdbezirk"?
Alle Flächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, soweit sie im Zusammenhang wenigstens 500ha umfassen.
Die Fläche, auf der sich mehrere Jagdausübungsberechtigte zum Zweck der Wildhege zusammengeschlossen haben.
Ein Jagdbezirk, der von mehreren Mitpächtern gemeinschaftlich gepachtet ist.